Experten zeigen sich skeptisch
Die Deutsche Ruderjugend (DRJ) schreibt in ihren aktuell gültigen „Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen (JuM)-Wettbewerben“ vor, dass im Kinderrudern (U14) ausschließlich Skulls mit Mâcon-Blättern zugelassen sind. Auf Rückfrage bei der DRJ wird diese Regel mit dem Ziel begründet, junge Rudernde vor Überlastungen zu schützen.
Für Mâcon-Blätter gilt eine maximale Gesamtlänge von 290 cm sowie eine maximale Blattbreite von 170 mm. Allerdings existieren weder zur Blattform noch zur Ruderlänge im Kinder- und Jugendalter wissenschaftliche Messungen oder Studien, die diese spezifische Vorgabe – insbesondere im Vergleich zu modernen asymmetrischen Blättern – stützen.

Der Nachwuchs, hier bei der Kinderregatta 2025 in Waltrop, fährt nach wie vor Mâcon-Blätter. Foto: MeinRuderbild/D. Seyb
Ein Blick in ältere DRJ-Wettkampfregeln zeigt zudem eine weitere historische Begründung: Um eine „Materialschlacht“ zu vermeiden, wurden Big Blades ausdrücklich nicht zugelassen. Dieses Argument entspricht im Grundgedanken der inzwischen abgeschafften Regel für Kindereiner, für die ein Mindestgewicht von 18 kg festgelegt wurde (zum Vergleich: Ein Renneiner hat international ein vorgeschriebenes Mindestgewicht von 14 kg), damit Boote kostengünstiger herstellbar und für alle Vereine erschwinglich bleiben.
Biomechanische und hydrodynamische Erkenntnisse
In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben mehrere Forschungsgruppen die Eigenschaften unterschiedlicher Blattformen untersucht, unter anderem Prof. Dr. Volker Nolte, Dr. Valery Kleshnev oder Mark Amort.




