Experten zeigen sich skeptisch
Die Deutsche Ruderjugend (DRJ) schreibt in ihren aktuell gültigen „Bestimmungen für die Durchführung von Jungen- und Mädchen (JuM)-Wettbewerben“ vor, dass im Kinderrudern (U14) ausschließlich Skulls mit Mâcon-Blättern zugelassen sind. Auf Rückfrage bei der DRJ wird diese Regel mit dem Ziel begründet, junge Rudernde vor Überlastungen zu schützen.







